Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch künftigen - Geschäfte mit den Kunden der FXDATA GmbH, Sechsschimmelgasse 22, A-1090 Wien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Der Anwendung solcher Bedingungen wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Die FXDATA GmbH tritt als business to business Anbieter auf. Sämtliche von der FXDATA GmbH angebotenen Online Software Programme sind für den business to costumer Gebrauch bestimmt, das heißt, die von Kunden erworbenen Software-Lizenzen berechtigen zum Gebrauch durch den Lizenznehmer und dessen Endkunden. Abweichende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der FXDATA GmbH.
Die Lizenzkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern nicht anders angegeben. Die in unserem Angebot und auf der website www.fxdata.at genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme und die Basismodul - Erweiterungen laut Tarif. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Lizenzkosten werden von der FXDATA GmbH per Einziehungsverfahren nach Rechnungslegung vom Konto des Kunden eingezogen. Die Initialisierungskosten einmalig und die laufenden Servicegebühren in der Regel monatlich im Vorhinein. Monatliche Rechnungen unter einem Wert von 100 EUR netto werden in vierteljährlichen Perioden abgebucht, solange bis die monatliche Rechnung mehr als 100 EUR netto beträgt. Im Falle einer Nichtdeckung des Kundenkontos wird von der FXDATA GmbH automatisch und ohne Vorankündigung nach 14 Tagen ein weiterer Einziehungsversuch durchgeführt; die Kosten dafür werden pauschal mit 15 Euro angesetzt. Im Falle eines 2-maligen Scheiterns werden die vom Kunden beanspruchten Dienste deaktiviert.
Durch den Erwerb eines FXDATA GmbH Programms wird der Kunde zum Lizenznehmer dieser Software. Dadurch gelten für ihn die folgenden Lizenzbedingungen:
Die FXDATA GmbH gewährt gegenüber dem Besteller der Software, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Software auftragsgemäß ausgestattet ist, insbesondere mit der vom Lizenznehmer gewünschten Corporate Identity und den gewählten Funktionen.
Mit dem Zeitpunkt der Bestellung beginnt die Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit. Softwareprogramme, die ordnungsgemäß bestellt worden sind, das heißt mittels des Bestellformulars per FAX und/oder elektronisch per email und/oder per Post, ist grundsätzlich im vollem Umfang kostenpflichtig, unabhängig von Art und Umfang der Nutzung durch den Lizenznehmer. Die laufende Nutzung von Softwareprogrammen der FXDATA GmbH kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Überschüssig bezahlte Lizenzgebühren werden nicht erstattet. Aufbewahrungspflicht der Kundendaten entfällt nach Vertragsende. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist das für Wien zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile von getroffenen Absprachen als ungültig erweisen, so berührt dies weder die Gültigkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit, noch die teilungültige Regelung im übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung von Vertragslücken beschließen die Vertragsparteien eine angemessene Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am Nächsten kommt.
Mit der Unterzeichnung und der Übermittlung des Auftrags- und Bestellformulars IRIS 2.0 LIZENZ an die FXDATA GmbH werden vom Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen vollständig anerkannt.